Fulda. Personen, die beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausüben, bei denen durch Blut sowie Sekret und Exkrete Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegen den Vorschriften der Infektionshygieneverordnung. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten in den Bereichen Fußpflege, Tätowieren, Ohrlochstechen, Piercing, Kosmetik und Haarpflege. Mit der Durchführung von Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen. Der Erwerb kann durch die Teilnahme an fachlich geeigneten Kursen oder im Rahmen anderer Ausbildungen erworben werden.
Dies bedeutet, dass Personen, die den oben genannten Berufsgruppen angehören und nicht selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen, einen Grundkurs benötigen. Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen, benötigen einen Spezialkurs.
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle aus Gießen werden vom Kreisgesundheitsamt am Dienstag, 15. März, Freitag, 18. März, und Samstag, 19. März, jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr achtstündige Sachkundekurse angeboten. Die Kurse finden in den Räumlichkeiten des Business-Clubs, Münsterfeldallee 1, in Fulda statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 120,00 Euro (zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer). Weitere Informationen und das Anmeldeformular erhalten Interessenten unter www.iki-giessen.de.