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Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk – Abbrennen an historischen Gebäuden, Kirchen und Krankenhäusern verboten

Fulda (hm). Ein Bundesgesetz vom Oktober letzten Jahres regelt und reglementiert das Abbrennen von Silvester-Feuerwerkskörpern in der Nähe von historischen und bedeutenden Gebäuden. Oberbürgermeister Gerhard Möller bittet die Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und um Einhaltung dieser gesetzlichen bundesweiten Bestimmung des Sprengstoffrechts.Dieses besagt, dass aufgrund der erhöhten Brandgefahr in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern und besonders historischer Gebäude keine Raketen und Böller angezündet werden dürfen. Diese Regelung stellt eine Erweiterung der bisherigen Anordnung, wonach in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen – auch des Doms oder historischer Kirchen – und Altenheime kein Feuerwerk entzündet werden darf dar. Möller: „Verhalten sich alle vernünftig und vorsichtig, so steht einer fröhlichen und für die Einsatzkräfte ruhigen Silvesternacht nichts entgegen.“

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