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Notzeit für Wildtiere in den Hochlagen des Vogelsberges – Jäger dürfen füttern!

Vogelsbergkreis. Ab sofort ist es den Revierinhabern im Vogelsbergkreis gestattet, das Wild artgerecht zu füttern. Dieses ist sonst nach dem Hessischen Jagdgesetz vor dem 1. Januar ausdrücklich verboten. Mit der sogenannten “Notzeit für Wildtiere” reagiert die untere Jagdbehörde des Landkreises auf die derzeit angespannte Futtersituation für die Tiere aufgrund der Schneelage im Bereich des Hohen Vogelsberges. Weil die Tiere dort unter der hohen, verharschten Schneedecke und wegen der in diesem Jahr fehlenden Baumsaaten nicht mehr genügend Nahrung finden, kann jetzt artgerechtes Rau- und Saftfutter wie Heu, Rüben und Grassilage gefüttert werden.

Eingeschränkt wird auch die Jagd. Im Umfeld von Futterstellen ist beispielsweise der Abschuss von Schalenwild verboten. Die untere Jagdbehörde empfiehlt zudem, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu beunruhigen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Die Wintersportler werden gebeten, auf den ausgewiesenen Loipen und Wegen zu bleiben.

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