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Eine Million Unterschriften reichen aus, um ein Gesetz zu verlangen

Europa. Künftig wird die Europäische Kommission auf Verlangen von mindestens einer Million EU-Bürger den Entwurf eines neuen EU-Gesetzes in Erwägung ziehen müssen. Das Parlament stimmte den Grundregeln für die “Bürgerinitiative” zu, die im Lissabon- Vertrag festgelegt wurde. Die Abgeordneten haben das Instrument viel benutzerfreundlicher gestaltet als ursprünglich vorgesehen. “Mit dem heutigen Tag öffnet sich die Europäische Union der teilnehmenden Demokratie. Die Bürger haben nun das gleiche Recht auf politische Initiative wie wir hier im Parlament und im Rat. Nun liegt es an unseren Bürgern, zu handeln”, erklärten die Parlamentarier. Zita GURMAI (S&D, Ungarn) fügte hinzu: “Die Bürgerinitiative ist eine einmalige Chance. Zum ersten Mal können sich Bürger zusammentun und uns wissen lassen, ob wir unsere Aufgabe gut erfüllen. Das brauchen wir unbedingt.”

Wie funktioniert die Bürgerinitiative?

Sobald die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten, wird ein “Bürgerausschuss”, bestehend aus Personen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, bei der Kommission eine Initiative registrieren lassen. Nach einer Zulässigkeitsprüfung durch die Kommission kann die Initiative entweder in schriftlicher Form oder online mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Die Initiatoren haben ein Jahr Zeit, um die erforderliche Anzahl von einer Million Unterschriften zu sammeln. Diese müssen aus mindestens einem Viertel der EUMitgliedstaaten stammen. In jedem Mitgliedstaat muss eine Mindestanzahl von Unterschriften erreicht werden, damit er zu dem erforderlichen Viertel zählen kann.

Diese Mindestanzahl ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden und reicht von 3750 Unterschriften in Malta bis zu 74 250 Unterschriften in Deutschland. Die Mitgliedstaaten prüfen dann die Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen. Jeder Mitgliedstaat kann entscheiden, welche Informationen für die Gültigkeitsprüfung notwendig sind. In den meisten Fällen wird die Nummer eines Personalausweises verlangt. Alle Unterzeichner müssen Unionsbürger sein und das erforderliche Alter für das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament besitzen. Am Ende des Verfahrens entscheidet die Kommission innerhalb von drei Monaten, ob ein neuer Gesetzesvorschlag gemacht werden kann und begründet ihre Entscheidung öffentlich.

Wichtige Erfolge des Parlaments

Das Hauptziel der Abgeordneten war es, die Bürgerinitiative so einfach und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, um den Bürgern Enttäuschungen zu ersparen. Die Hauptforderungen des Parlaments wurden erfüllt. So wird etwa die Zulässigkeitsprüfung am Beginn einer Initiative vorgenommen und nicht erst nach der Sammlung der ersten 300 000 Unterschriften wie ursprünglich vorgesehen. Außerdem wurde die Mindestanzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Unterschriften stammen müssen, von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt.

Zudem wurde allen Initiativen, die eine Million Unterschriften aufweisen können, eine vollständige Weiterbehandlung zugesichert. Diese beinhaltet auch eine öffentliche Anhörung. Die Abgeordneten konnten zudem durchsetzen, dass die Kommission die Organisatoren einer Initiative durch einen benutzerfreundlichen Leitfaden, durch die Einrichtung einer Kontaktstelle sowie durch die Bereitstellung eines kostenlosen Online-Sammelsystems unterstützt.

Nächste Schritte

Der Rat wird die neue EU-Gesetzgebung in wenigen Wochen formell bestätigen. Danach haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, die Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Somit sollte es ab Anfang 2012 möglich sein, Bürgerinitiativen zu starten.

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