Bad Hersfeld. Glaubt man den Wetterprognosen, wird dieser Winter ein Jahrhundertwinter mit starken Minusgraden und viel Schnee. Eine harte Zeit für Bau-, Dachdecker-, Gerüst- oder Gartenbaubetriebe. Außenarbeiten sind fast unmöglich. Damit dies nicht zur Arbeitslosigkeit der Beschäftigten führt, greift das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug). Das Saison-Kug hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen (witterungsbedingten), aber auch bei konjunkturell bedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.
Es wird in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gezahlt. Und zwar für Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus. In Betrieben des Gerüstbaus begann die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November und endet ebenfalls am 31. März. Wie das konjunkturelle Kug kann auch das Saison-Kug nur in Anspruch genommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst wurde. Finanziert wird das Saison-Kug aus der Arbeitslosenversicherung.
„Arbeitgeber können so ihre Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit weiterbeschäftigen und müssen sie nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen. Eingearbeitete Fachkräfte bleiben dem Unternehmen also erhalten, was die Personalsuche im Frühjahr erspart“, erläutert Martin Hahn, zuständiger Teamleiter in der Bad Hersfelder Arbeitsagentur, die Vorzüge dieser Lohnersatzleistung. Das Saison-Kug lasse auch die Möglichkeit offen, im Winter kleinere Aufträge oder Nachbesserungen mit dem bewährten Personal auszuführen. Das Saison-Kurzarbeitergeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Für jede Ausfallstunde erhalten kinderlose Arbeitnehmer 60 Prozent und Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettolohnes. In der Regel wird das Saison-KUG von der ersten Ausfallstunde an gewährt. Im Sommer angesammelte Arbeitszeitguthaben müssen jedoch zuvor aufgebraucht werden. Den Arbeitnehmern werden finanzielle Anreize in Form von Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld gewährt. Die Antragstellung erfolgt durch die betroffenen Betriebe bei der Arbeitsagentur.
Welche ergänzenden Leistungen noch gewährt werden können:
Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben Anspruch auf umlagefinanziertes (d.h. aus Mitteln der Bauwirtschaft und deren Beschäftigter) Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld:
Das Zuschuss-Wintergeld wird für jede in der Schlechtwetterzeit ausgefallene Arbeitsstunde gewährt, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-Kug vermieden wird. Der Zuschuss beträgt im Baugewerbe, in Betrieben des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts-und Sportplatzbaus 2,50 Euro für jede ausgefallene Stunde.
In Betrieben des Gerüstbaus 1,03 Euro. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro für jede geleistete, berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde, die in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar erbracht wird. Im Dezember sind bis zu 90 Stunden, im Januar und Februar bis zu jeweils 180 Stunden abrechenbar.
Die Leistungen sind sowohl steuer – als auch sozialversicherungsfrei, sie werden netto ausgezahlt. Arbeitgeber des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus haben Anspruch auf umlage- bzw. beitragsfinanzierte Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kug. Es ist für sie also kostenneutral. Dies gilt bedingt auch für Betriebe des Gerüstbaus, die über die bis 31. März 2012 geltenden Sonderbestimmungen zum Kug eine pauschalierte Form der Erstattung nutzen können.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld > Saison-Kurzarbeitergeld. Auch die Anträge und Merkblätter können hier abgerufen werden. Arbeitgeber können sich darüber hinaus von der Arbeitsagentur beraten lassen.
Kontakt:
Tel.: 06621 209 – 105 oder 01801 – 66 44 66*
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min