Fulda. Ab 01. November gibt es im Bundesgebiet einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Er ist genau so groß wie viele andere Karten, die aus dem Alltag schon bekannt sind – wie z.B. Kreditkarten, Kartenführerschein, Krankenkassenkarte. Der „Neue“ schafft die Voraussetzungen für ein sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen – nun auch im Internet. Der neue Ausweis kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Durch die Integration eines Computerchips kann man sich mit ihm aber auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen.
Durch den technischen Fortschritt werden viele Dinge des täglichen Lebens ins Internet verlagert und der neue Ausweis macht es möglich, einfacher und komfortabler als bisher Versicherungen abzuschließen, in Online-Shops einzukaufen und sogar teilweise Behördengänge zu erledigen. Was der neue Personalausweis an Vorteilen bringt, bedeutet für die Stadt Fulda und alle anderen Kommunen andererseits auch Mehrarbeit. So ist der Beratungsaufwand höher und auch das Abholen muss neu organisiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben nämlich die Wahl, einfach nur einen Sichtausweis zu haben oder gleichzeitig die Vorteile des Internets zu nutzen.
Dazu wird der Chip des neuen Ausweises aktiviert oder deaktiviert. Diese Entscheidung muss der Bürger bzw. die Bürgerin selbst treffen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros sind darauf vorbereitet, die Fragen bei Antragstellung zu beantworten, zu beraten und auch schriftliches Informationsmaterial wird bei Beantragung ausgehändigt, wie Fuldas Verwaltungschef Gerhard Möller erläutert. Diejenigen, die noch einen gültigen „alten“ Ausweis besitzen sind mit der Einführung des neuen Ausweises nicht aufgefordert, einen elektronischen Ausweis zu beantragen. Denn der alte Ausweis verliert damit seine Gültigkeit nicht, so Fuldas Oberbürgermeister.
Der neue Personalausweis ist aufgrund seiner ausgeweiteten Funktionen und der Sicherheitsstandards teurer als der bisherige. In der Regel beträgt die Gebühr 28,80 Euro. Er gilt für zehn Jahre. Die Gebühr für unter 24 Jahren liegt bei 22,80 Euro mit einer Gültigkeit von sechs Jahren. Bei einem Umzug ist die Änderung der Daten gebührenfrei. „Wir gehen davon aus, dass wir für den kommenden Montag gut gerüstet sind, um lange Wartezeiten und Beratungsdefizite zu vermeiden“, so Fuldas Verwaltungschef.