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Kartellamtsverfahren mit Verpflichtungszusage eingestellt – ÜWAG-Heizstromkunden erhalten Verrechnung von 40 Euro

Fulda. Gegen 18 Energieversorgungsunternehmen hatte das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr Verfahren wegen Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Heizstrombereich eingeleitet, darunter auch die ÜWAG. Das Verfahren gegen den führenden osthessischen Energieversorger wurde gegen eine Verpflichtungszusage eingestellt. Die ÜWAG verrechnet mit der ersten Abschlagszahlung für 2011 ihren Heizstromkunden 40 Euro.

Diese Verrechnung und der Verzicht auf eine Strompreisanpassung für Heizstromkunden im Jahr 2010 sind Bestandteile der Verpflichtungszusage der ÜWAG gegenüber dem Bundeskartellamt. „Wir konnten unsere Kostenkalkulation einwandfrei dokumentieren und sind nach wie vor überzeugt, dass der Preis für unsere Heizstromkunden keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt“, erläutert ÜWAG-Vorstand Dipl.-Ing. Günter Bury.

„Wir teilen die Rechtsauffassung des Bundeskartellamts nicht, haben aber zur Vermeidung langwieriger Prozesse an einer kundenorientierten Lösung mitgewirkt“, begründet Bury die Verpflichtungserklärung der ÜWAG. Rund 4.300 Nachtspeicherheizungskunden und circa 1.800 Wärmepumpenkunden der ÜWAG erhalten Anfang kommenden Jahres 40 Euro erstattet. Die Summe wird mit der ersten Abschlagszahlung zum 1. Februar 2011 verrechnet.

Verpflichtungszusage

Für 2009 sah das Bundeskartellamt keinen Grund zur Beanstandung, für die Jahre 2007 und 2008 wurden jedoch vor allem Vertriebskosten der ÜWAG, insbesondere für den Wärmepumpen-Bereich, nicht in voller Höhe anerkannt. Die Behörde hatte bei ihrer Preisüberprüfung für die Jahre 2007 bis 2009 durchschnittliche Vertriebskosten anderer Unternehmen zugrunde gelegt. „Durch den deutlich besseren Standard unserer Kundenbetreuung lagen unsere Kosten hier jedoch entsprechend höher“, erläutert Günter Bury.

Dass dieser Mehraufwand nicht berücksichtigt wurde, ist für den ÜWAG-Vorstand nicht nachvollziehbar, da sich die ÜWAG in besonderem Maße für die Wärmpumpen-Technologie einsetzt. „Die Wärmepumpe ist ein solch wichtiger Beitrag zur CO2-Einsparung und zum Klimaschutz. Es ist schmerzlich, dass unser überdurchschnittliches Engagement für diese zentralen politischen Ziele uns zum Nachteil ausgelegt wird“, sagt Bury.

Durch ihren Einsatz für die Wärmepumpe hat die ÜWAG deren Anteil am Heizstrombedarf auf etwa 30 Prozent gesteigert – verglichen wurde der führende osthessische Energieversorger im Rahmen des Verfahrens des Bundeskartellamts jedoch mit Unternehmen, bei denen diese Quote lediglich bei rund 10 Prozent liegt und die entsprechend weniger Aufwand betreiben. „Unser wichtiges Engagement hat bedauerlicherweise beim Bundeskartellamt keine Anerkennung gefunden“, kritisiert Günter Bury.

Umfassender Service

Im Vergleich zu anderen Energieversorgern bietet die ÜWAG einen besonders umfangreichen Service rund um die Wärmepumpe: schriftliches Informationsmaterial und Wissenswertes im Internet, persönliche Auskünfte durch speziell geschulte Berater im Kundenzentrum, den Servicestellen, im ÜWAG-Mobil und auf Wunsch auch beim Kunden zu Hause. Außerdem ist die ÜWAG als regionaler Energieversorger Mitglied im Energie-Kreis Osthessen, in dem sich erfahrene regionale Fachbetriebe aus den Gewerken Elektro, Sanitär, Heizung und Klima sowie dem Fachhandel zusammengeschlossen haben.

Gemeinsam engagieren sich die Mitglieder für zukunftsweisende und energiesparende Technologien – insbesondere für die Wärmepumpen-Technologie, die zum Heizen, Warmwasserbereiten, Lüften und Kühlen eingesetzt werden kann und heute als eines der umweltschonendsten und sparsamsten Heizsysteme gilt. „Mit alledem tragen wir dazu bei, Wärmeversorgung mit weniger CO2-Emissionen voranzubringen“, sagt Bury. Und der ÜWAG-Vorstand fügt hinzu: „Für dieses Engagement werden wir auch weiterhin Wege finden.“

24 der in dem Verfahren untersuchten Heizstromversorger aus dem gesamten Bundesgebiet sowie weitere in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes fallende Unternehmen haben sich zu umfassenden marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet. 13 Versorger werden Rückerstattungen an ihre Heizstromkunden leisten. So erhalten rund 530.000 Kunden insgesamt 27,2 Millionen Euro erstattet.

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