Written by 2:47 Alle Nachrichten

UN-Behindertenrechtskonvention und Caritas: Werkstattrat im Gespräch mit Vorstand und Gesamtwerkstättenleitung

Fulda. Seit März 2009 ist in Deutschland die so genannte Behindertenrechtskonvention, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, in Kraft gesetzt. Mit dem Übereinkommen sollen Diskriminierungen verhindert, die Chancengleichheit behinderter Menschen gewahrt und die volle Inklusion erreicht werden – wesentlich weiter gehend als in dem bis dahin in Deutschland bisher propagierten Modell der Integration.

„Für die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie im Bistum Fulda mit ihren Werkstätten“, so betont Gesamtleiter Caritas Berufswege und Werkstätten, Bernd Wystrach, „bedeutet dies vor allem die Sicherstellung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung an der Arbeit.“ Die gelte nicht nur für den Bereich der Werkstätten selbst, sondern auch in Form von Weiterqualifizierungen und durch Schaffung von Praktikaplätzen in kooperierenden Betrieben. „Darüber hinaus“, unterstreicht Wystrach, „vermitteln wir einzelne Werkstattmitarbeiter auf Arbeitsplätze am so genannten Allgemeinen Arbeitsmarkt“.

Gemeinsam mit Caritas-Vorstandsmitglied Malte Crome setzte sich Bernd Wystrach nun zu einer ersten Gesprächsrunde über dieses Thema mit den Werkstatträten (also den Interessenvertretern der Mitarbeiter mit Behinderung) und den Vertrauensleuten aller vier Caritas-Werkstätten in Fulda, Maberzell und Haselstein zusammen. Gemeinsam wollte man dabei  diskutieren, welchen Stand die Umsetzung der UN-Konvention in Bezug auf die Frage der Teilhabe an der Arbeit bei der Caritas Fulda hat, was bereits erreicht wurde, und wo noch aus Sicht der Mitarbeiter Handlungsbedarf besteht.

Bei dem Gespräch machte der Vorsitzende des Werkstattrates, Matthias Boecken, deutlich, dass die Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sich durchaus der Schwierigkeit bewusst sind, mit körperlichen und geistigen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt außerhalb der Werkstätten zu bestehen. Dabei empfinden sie, so Vertrauensmann Lothar Hanzog, aus Haselstein in der Rhön, ihren Arbeitsbeitrag in den Werkstätten durchaus als „vorzeigbar“ und als wichtigen Beitrag zur Volkswirtschaft insgesamt. Nichtsdestotrotz wollen doch so manche aus den Werkstätten heraus ihre Chancen und Möglichkeiten zur weiteren Qualifikation nutzen, wie die Werkstatträte berichten konnten.

In diesem Sinne unterstrich Vorstandsmitglied Crome, dass man sich im Zuge der weiteren Umsetzung des Konzeptes Caritas Berufswege Fulda verstärkt auch dem Thema Bildung und Ausbildung bei der Caritas Behindertenhilfe zuwenden wollte. Gesamtleiter Wystrach konkretisierte, dass in Kürze das Ausbildungsprogramm mit zahlreichen so genannten Fachpraktikerausbildungen ergänzt würde, durch die mehr Werkstattmitarbeiter und  Menschen mit Lernschwierigkeiten eine realistische Grundlage für eine Beschäftigung außerhalb der Werkstätten erhielten.

Die Gesprächsrunde zu Fragen der Umsetzung der UN-Konvention mit Werkstattrat und Vorstand, darin war man sich einig, soll fortgesetzt werden. Zu den nächsten Terminen werden – je nach Thema – auch Personen aus dem öffentlichen Raum eingeladen. (cif)

Visited 1 times, 1 visit(s) today
Close