Vogelsbergkreis. Am Dienstag wurde in der Gemarkung Freiensteinau-Salz der Ausbruch der „Ansteckenden Blutarmut der Einhufer“ (Equine Infektiöse Anämie) bei einem Pferd amtlich festgestellt. Dies teilt die Pressestelle des Landratsamts in Lauterbach mit. Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras und Zebroide in diesem Bezirk werden untersucht und einer zweimaligen Blutuntersuchung unterzogen. Die ansteckende Blutarmut ist eine virusbedingte Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe. Das Anämievirus ist nur für Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras), nicht aber für andere Tierarten infektiös. Auch auf den Menschen ist es nicht übertragbar.
Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, ist jeder Halter von Einhufern verpflichtet, seinen Bestand nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen. Jeder Halter von Einhufern ist verpflichtet, den Ausbruch der Ansteckenden Blutarmut oder den Verdacht hierauf unverzüglich dem Veterinäramt anzuzeigen. Erkrankte oder verdächtige Tiere müssen sofort von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden. Die Gemarkung Freiensteinau-Salz ist für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras und Zebroide gesperrt worden. Empfängliche Tiere dürfen bis zur Aufhebung der Anordnung nicht aus diesem Sperrbezirk heraus oder hinein gebracht werden.
Die klinische und serologische Untersuchung aller im Sperrgebiet gehaltenen Einhufer wird angeordnet. Die Untersuchung erfolgt durch die Fachleute des Veterinäramtes. Die Haltung empfänglicher Tiere, insbesondere die Weidehaltung und der Verkehr von Einhufern innerhalb des Sperrgebiets, darf nur so erfolgen, dass die Tiere nicht in Kontakt zu empfänglichen Tieren aus Gebieten außerhalb des Sperrgebiets kommen können. Viehmärkte, Zuchtveranstaltungen, Versteigerungen und Tierschauen dürfen nur ohne die Beteiligung von empfänglichen Tieren stattfinden.
Reitsportveranstaltungen, Reit- und Fahrturniere, gemeinsame Wanderritte und ähnliche Veranstaltungen sind im Sperrbezirk verboten. Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und Virusausscheider, auch wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Hauptüberträger sind blutsaugende Insekten (Bremsen, Stechmücken und Stechfliegen). Aber auch Kontaktinfektionen von Tier zu Tier sind möglich.
Die Erkrankung äußert sich durch:
- Fieber bis 42° C
- Appetitlosigkeit, Schwäche, Zittern, schwankender Gang
- Flüssigkeitsansammlung an Gliedmaßen und Unterbauch
- Abmagerung, Konditionsverlust
- gelbe bis blasse Schleimhäute
- punktförmige Blutungen auf den Schleimhäuten
Da erkrankte Tiere lebenslang Virusausscheider sind und andere Tiere infizieren können, wird, im Falle eines Virusnachweises, das betroffene Tier getötet. Wichtige Hygiene- und Schutzmaßnahmen um eine Ansteckung der eigenen Pferde zu verhindern, ist es wichtig, folgende Hygienemaßnahmen einzuhalten:
- Sauberhalten der Boxen, Stallgasse und allen dazugehörenden Räumlichkeiten
- Vermeiden von gemeinsamem Gebrauch von Sattelzeug und Bürste
- Regelmäßige Entfernung von Pferdeäpfeln und Mist
- Auf Weide und Paddocks sollte kein Wasser in Pfützen oder Lachen stehen, sondern eine gute Drainage vorhanden sein um die   Insektenvermehrung einzuschränken
- Anwendung von Mitteln, die Insekten vom Pferd fernhalten
Informationen: Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Vogelsbergstraße 32, Telefon 06641 / 91168-0, avv@vogelsbergkreis.de Für weitere Informationen sind die Experten des Veterinärdezernates des Regierungspräsidiums Gießen von Montag bis Freitag unter der Hotline 0641/303-5490 und 0641/303-5495 von 9 bis 15 Uhr zu erreichen.