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Verbandsversammlung fasst Beschlüsse zur gesplitteten Abwassergebühr und Überwachung der privaten Zuleitungskanäle

Fulda. Die Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda war von zwei wichtigen Grundsatzentscheidungen zur gesplitteten Abwassergebühr und zur Überwachung der privaten Zuleitungskanäle geprägt. Nach eingehender Beratung wurde den vom Verbandsvorstand vorgeschlagenen Differenzierungsmerkmalen von Versiegelungsflächen zur Bemessung der Niederschlagswassergebühr zugestimmt. Danach soll für stark wasserdurchlässige Flächen, wie Rasen-, Splittfugenpflaster oder ähnlich durchlässiges Material, sowie Gründächer eine Reduzierung gewährt werden. Beispielsweise werden Rasengittersteinflächen mit 30 % (Faktor 0,3) berücksichtigt. Aber auch weniger durchlässige Flächen, wie Pflaster- und Plattenbeläge ohne Fugenverguss sowie Kiesdächer, sollen mit einer Faktorreduzierung bei der Versiegelungsermittlung berücksichtigt  werden.

„Bei der Umsetzung ist es wichtig, dass die verschiedenen Versiegelungsarten weitestgehend Berücksichtigung finden, ohne dass es in der Abwicklung zu kompliziert wird“, betonte die Verbandsvorsitzende des Abwasserverbandes Fulda, Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke. „Es werden auch nur die Flächen in die Berechnung der Versiegelungsflächen einfließen, die tatsächlich an den Kanal angeschlossen sind. Mit der zusätzlichen Gewährung von Nachlässen für Zisternenbetreiber wird ein System etabliert, das die tatsächliche Inanspruchnahme des Kanalnetzes durch eingeleitetes Niederschlagswasser in gerechtem Umfang berücksichtigt“, so Zuschke.

Den Grundstückseigentümern soll voraussichtlich im Frühjahr 2011 ein Erhebungsbogen übersandt werden, der als Arbeitsgrundlage bereits die Versiegelungsflächen aus einer Befliegungsauswertung enthält. Die Grundstückseigentümer erhalten somit die Gelegenheit, den Versiegelungsumfang gemäß den tatsächlichen Gegebenheiten zu korrigieren. Als zweite wichtige Beschlussfassung beauftragte die Verbandsversammlung den Verbandsvorstand und die Geschäftsführung, ein Konzept zur Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgegebene Überwachung der privaten Zuleitungskanäle zu erstellen. Hierbei ist vorgesehen, dass die erforderlichen Untersuchungen vom Abwasserverband Fulda koordiniert und veranlasst sowie die damit verbundenen Kosten über die Abwassergebühren finanziert werden. Voraussichtlich wird diesbezüglich mittelfristig eine moderate Gebührenerhöhung nicht zu umgehen sein.

Die Gremien haben sich dennoch für diese Art der Aufgabenerfüllung entschlossen, weil nur so ein einheitlicher Standard mit überschaubarem Verwaltungsaufwand gewährleistet werden kann. Das Vorgehen ist zudem bürgerfreundlich, da es durch eine Koppelung an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle mit einer Kosteneffizienz in der technischen Durchführung führt. Obwohl die Frist, in der die privaten Zuleitungskanäle erstmals überprüft werden müssen, auf das Jahr 2025 erweitert wurde, muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit der Überprüfung begonnen werden. „Es handelt sich um rd. 22.500 Grundstücke im Verbandsgebiet. Alle ab dem 01.01.1996 neu gebauten oder dauerhaft sanierten Zuleitungskanäle gelten als überprüft“, erläuterte Zuschke.

Beide Beschlüsse der Verbandsversammlung, die mit großer Mehrheit gefasst wurden, müssen zum Jahresende 2010 noch in eine Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung einfließen. Darüber hinaus wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung erforderlichen Änderungen des laufenden Bauprogramms zugestimmt und die auflagefreie Genehmigung des Haushalts des Jahres 2010 durch das Regierungspräsidium in Kassel sowie die Neuaufnahme eines Darlehens zur Kenntnis genommen.

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