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Wirtschaftsminister Posch: “41,5 Mio. Euro für den Bau von 551 neuen Sozialmietwohnungen”

Wiesbaden. Wie Wirtschaftsminister Dieter Posch mitteilte, stellt das Land den Städten und Landkreisen in diesem Jahr gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen rund 41,5 Millionen Euro zinsgünstige Wohnungsbaudarlehen zum Bau von insgesamt 551 Mietwohnungen zur Verfügung. Damit wird ein Investitionsvolumen von ca. 107 Mio. Euro angestoßen, das insbesondere der heimischen Wirtschaft Impulse geben wird.

Kinderzuschlag

Die soziale Wohnraumförderung steht Privathaushalten zur Verfügung, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind, erläuterte Posch. Für den Bezug der Wohnungen ist eine Wohnberechtigung erforderlich. Wohnberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bei einem Einpersonenhaushalt darf das jährliche Bruttoeinkommen ca. 19.000 Euro, bei einem Zweipersonenhaushalt ca. 28.000 Euro nicht überschreiten. Bei jeder weiteren Person erhöht sich die Einkommensgrenze um ca. 6.500 Euro. Pro Kind wird darüber hinaus ein Zuschlag von 780 Euro gewährt.

Posch: „Nach wie vor ist besonderer Schwerpunkt der Förderung der südhessische Ballungsraum, in dem nachhaltiger Bedarf nach preiswertem Wohnraum besteht“. Für den Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt werden rund 34,5 Mio. Euro zum Bau von 430 neuen Mietwohnungen zur Verfügung gestellt. „Mit der Bereitstellung der Fördermittel wird gezielt dem besonderen Bedarf in der Rhein-Main-Region Rechnung getragen“, so der Minister.

Bezahlbare Wohnungen für alle

In Mittel- und Nordhessen sind die Wohnungsmärkte fast ausgeglichen. Für den Bereich des Regierungspräsidiums Gießen werden Wohnungsbaufördermittel von rund 3 Mio. Euro für 52 Wohneinheiten und für den Bereich des Regierungspräsidiums Kassel rund 4 Mio. Euro für 69 Wohneinheiten bereitgestellt. In diesen beiden Regierungsbezirken werden besondere Wohnungsprojekte, wie beispielsweise Betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften älterer oder auch behinderter Menschen, unterstützt.

„Hessen leistet somit einen wirksamen Beitrag, um bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum dient auch dem Wirtschaftsstandort Hessen“, betonte Posch.

„Die Städte und Gemeinden, in denen die Sozialmietwohnungen errichtet werden, müssen sich mit mindestens 10.000 Euro pro Wohnung an der Finanzierung beteiligen. Damit wird sichergestellt, dass die Fördermittel dauerhaft auch bedarfsgerecht eingesetzt werden und die zweckbestimmte Nutzung der Wohnungen vor Ort überwacht wird, sagte Posch. Die Kommunen erhalten ein Vorschlagsrecht für die Belegung der Wohnungen.

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