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Vorkehrungen für denkbare Großschadensereignisse und Katastrophenfälle treffen

100210_SchutzFulda. Nicht allzu lange ist es her, dass der Landkreis Fulda beim sogenannten „Ehrenamt-Atlas“ eine herausgehobene Position auf Bundesebene belegen und dafür viel Lob entgegen nehmen konnte. Eine Tatsache, die Emil Schad nur unterstreichen kann: „Ohne das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die ihre Freizeit in den Dienst der Sache stellen, wäre dieser Standard eines Sicherheitssystems, über das wir verfügen, nicht möglich. Höchstens in der abgespeckten Version.“

Der Diplom-Verwaltungswirt muss es wissen, ist er doch als Sachgebietsleiter Katastrophenschutz bei der Kreisverwaltung Fulda seit über 15 Jahren für ein ebenso sensibles wie vielfältiges Aufgabengebiet verantwortlich. Das Gefahrenabwehrzentrum, das sich auch mit Fragen der Zivilverteidigung befasst, hat seinen Sitz im Kreisgesundheitsamt in der Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3.

„Die Basis für unser Handeln ist das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz“, erläutert der 60-jährige Schad, der seit 1971 in Diensten des Landkreises Fulda steht. „Denkbare Katastrophen“ sind seiner Aussage nach Ereignisse, die sich auf die Bereiche Natur, Industrie und Verkehr beziehen – beispielsweise Hochwasser, Erdbeben, Waldbrände, Schneestürme, Großbrände, Explosionen, Austritt von Chemikalien und Gasen, Flugzeugabstürze oder auch Massenkarambolagen auf Autobahnen.

„Gott sei Dank ist der Katastrophenfall im Landkreis Fulda in all den Jahren meiner Tätigkeit bislang noch nicht ausgelöst worden“, so Schad, auch wenn es sogenannte Großschadenslagen wie den Orkan „Kyrill“ vor drei Jahren und das ICE-Unglück im Landrückentunnel Mitte April 2008 gegeben habe. „Dennoch können wir von Glück reden, dass die Begleitumstände des Zugunglücks ein zweites Eschede verhindert haben“, betont Schad.

2003 habe es eine Übung im Landrückentunnel gegeben, deren Elemente dann im Ernstfall zur Anwendung kamen. Schad: „Regelmäßige Übungen sind sehr wichtig, denn sie konfrontieren die beteiligten Kräfte stets mit ihrem Einsatzgebiet. Man bleibt mit der Materie vertraut.“ Eine überörtliche Ausbildung für die Einsatz- und Führungskräfte gibt es unter anderem an der Landesfeuerwehrschule in Kassel und an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Gerade das ICE-Unglück „Landrückentunnel“ habe aber auch aufgezeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den anderen Behörden und den Nachbarregionen sei, zumal über das zuständige Regierungspräsidium Einheiten aus anderen Landkreisen angefordert werden könnten, falls es ein Einsatz nötig mache.

Beginnend an der Basis, setzt sich der Katastrophenschutz im Landkreis Fulda aus folgenden Fachdiensten und Einheiten zusammen: Brandschutz, (G)ABC-Zug, Sanitätswesen, Betreuung, Wasserrettung sowie Bergung- und Instandsetzung. „Das ganze System befindet sich derzeit aber im Umbruch“, erklärt Schad.

Entsprechend der von der Innenministerkonferenz der Länder 2007 verabschiedeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung” werde der Bund die Zivilschutz-Ausstattung nicht länger ausschließlich am Verteidigungsfall orientieren, sondern unter Einbeziehung neuer, aktueller Bedrohungs- und Gefahrenlagen ausrichten. Hierfür werden – auf Hessen bezogen – vier sogenannte „Medizinische Task Forces (MTF)“ eingerichtet, in denen die Einheiten des Sanitätswesens, der Betreuung und der Personendekontamination integriert sind. Zwei dieser MTF´s sollen in Südhessen und eine in Nordhessen installiert werden, Mittel- und Osthessen (Gießen und Fulda) wiederum teilten sich eine MTF. Schad: „Diese Umstrukturierung wird voraussichtlich  bis 2012 realisiert sein.“

Kommt es zu einer anfangs erwähnten Großschadenslage wie dem Orkan „Kyrill“, dann tritt  bei der Leitstelle die „Besondere Einsatzleitung“ (BEL) zusammen, der „kleine“ Katastrophenstab. Im echten Katastrophenfall spielt sich das Ganze dann eine Nummer größer ab, unter zentraler Führung des Landrats. Die Feststellung des Katastrophenfalles ist laut Schad ein „ formeller Akt“ und bewirkt die Anwendung besonderer Rechtsvorschriften, unter anderem auch den Einsatz der Bundeswehr gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes.

Ganz wichtig sei der stete Kontakt mit anderen Hilfsorganisationen und Behörden, so der Fuldaer Katastrophenschutzexperte. Also mit Feuerwehr, THW, DRK (inklusive Bergwacht), Malteser Hilfsdienst, DLRG, Polizei und Bundespolizei. Reger Austausch sei allerdings auch gegeben mit Krankenhäusern und Versorgungsunternehmen wie GWV und ÜWAG. Mit Letztgenannten würden zur Zeit Maßnahmen der „Notstromversorgung“ in Senioren- und Pflegeheimen erarbeitet.

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