Fulda. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Grundsicherungsleistungen für Kinder und Jugendliche”, betont Steffen Flicker, Diözesanvorsitzender des Kolpingwerks im Bistum Fulda. Es sei ein wesentlicher Fortschritt, dass durch dieses Urteil die Situation von Familien entscheidend verbessert werden könnte.
Angesichts der Diskussion um die angemessene Höhe der Grund-sicherungsregelsätze für Kinder und Jugendliche dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass die materielle Unterstützung nur ein Baustein für die Teilhabe von armen Familien sei. „Um den Kindern aus diesen Familien einen Weg aus dem Teufelskreis von Armut und Transferabhängigkeit zu eröffnen, müssen wir vor allem auf Bildung setzen”, erklärt Steffen Flicker.
„Die Armut von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir vielschichtig begegnen müssen”, fasst Steffen Flicker die Position des Kolpingwerks zusammen. „Auch daran erinnert uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.”Das Kolpingwerk richtet sich als katholischer Sozialverband an den Prinzipien der katholischen Soziallehre aus und tritt für die Interessen von Familien in unserer Gesellschaft ein.