Written by 5:36 Alle Nachrichten, Politik & Wirtschaft

Dorferneuerung in Hessen – Vielfalt dörflichen Lebens für die Zukunft erhalten

100119_WeyhersFulda. Seit 1978 gibt es die Dorferneuerung in Hessen. Ziel ist es, die Vielfalt dörflicher Lebensformen zu erhalten und zukunftsgerecht weiter zu entwickeln. Hierfür leistet das Land finanzielle Hilfen, die nach einem bestimmten Schlüssel verteilt werden. Um in den Genuss dieser Zuschüsse zu gelangen, muss die Anerkennung als so genannter Förderschwerpunkt im hessischen Dorferneuerungsprogramm erfolgen, wobei der Förderzeitraum neun Jahre beträgt. Da in jedem Jahr neue Förderschwerpunkte hinzu kommen und bisherige Förder-schwerpunkte auslaufen, hat dies zur Folge, dass sich landesweit zwischen 250 und 270 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile in laufenden Dorferneuerungsverfahren befinden. Aufgrund ihrer ländlichen Struktur liegt davon die Mehrzahl in den Landkreisen Fulda, Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg.

Durch eine am 1. April 2005 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung wurde das ehemalige Amt für den ländlichen Raum, bei dem bis zu diesem Zeitpunkt die Dorferneuerung angesiedelt war, in die Kreisverwaltung des Landkreises Fulda eingegliedert. Die Aufgabengebiete der Dorferneuerung und der ländlichen Entwicklung sind seither im Fachdienst Dorferneuerung und ländliche Entwicklung zusammengefasst, der wiederum Teil des Fachbereichs Regionalentwicklung, Bauen, Umwelt, Natur ist. Der von Vermessungsdirektor Stephan Büttner geleitete Fachdienst nimmt weitere Aufgaben wie die Durchführung des Wettbewerbs „Unser Dorf“ auf regionaler Ebene, die Förderung des Landtourismus, die Unterhaltung einer Koordinierungsstelle für die energetische Nutzung von Biomasse oder die Geschäftsführung des Regionalforums Fulda Südwest wahr.

Zur Förderung der Dorferneuerung stehen im Landkreis Fulda jährlich rund zwei Millionen Euro bereit. Während über die Aufnahme in das Landesprogramm das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium entscheidet, werden die Förderbescheide für einzelne Maßnahmen von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erteilt. Sowohl auf die Anerkennung der Förderschwerpunkte als auch die Bewilligung der Fördermaßnahmen nimmt die Fachbehörde der Kreisverwaltung, deren Vorschlägen in der Regel entsprochen wird, starken Einfluss. So sollen im Jahr 2010 die Ortsteile Armenhof und Eichenau (beide in Verbindung mit den jeweiligen Kerngemeinden Dipperz und Großenlüder) sowie Rothemann neu in das hessische Dorferneuerungsprogramm aufgenommen werden. Die Anträge, über die noch nicht endgültig entschieden ist, sind gestellt.

Bevölkerungsschwund entgegen wirken

Bei der Dorferneuerung geht es schwerpunktmäßig um die Sicherung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im ländlichen Raum. Dabei gerät der demografische Wandel mit seinen Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung immer mehr in den Blickpunkt. Um drohenden Leerständen in den Ortskernen entgegen zu wirken, muss beispielsweise wäh-rend des Förderzeitraums auf die Ausweisung konkurrierender Neubaugebiete verzichtet werden. Mögliche Handlungsfelder erstrecken sich von Investitionen in die Grundversorgung, über Maßnahmen im kulturellen und Umweltbereich bis hin zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt, wobei die ortsansässige Bevölkerung ganz bewusst in den Prozess einbezogen wird. Deshalb steht am Anfang der Dorferneuerung eine intensive Bürgerarbeit als Ideenbörse.

Für private Vorhaben beträgt die Förderquote 30 Prozent, wobei der Förderhöchstbetrag pro Objekt auf 30.000 Euro angehoben wurde. Hingegen haben sich die Förderkonditionen für öffentliche Maßnahmen verschlechtert, worauf Stephan Büttner das nachgelassene Interesse der Kommunen zurückführt. Je nach Finanzkraft beläuft sich die Quote im Durchschnitt auf 60 Prozent, nachdem sie früher 75 Prozent betragen hatte. Auch werden pro Maßnahme nur noch 300.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt, so dass sich ein maximaler Zuschuss von 180.000 Euro ergibt. Bisher hat etwa die Hälfte der Ortsteile im Landkreis Fulda an der Dorferneuerung teilgenommen. Durch eine Änderung der Richtlinien ist es möglich, dass Kommunen ein zweites Mal berücksichtigt werden können, sofern die ursprünglichen Maßnahmen spätestens im Jahr 1992 beendet waren.

Visited 2 times, 1 visit(s) today
Close