Bad Hersfeld. Wer im Jahr 2009 Arbeitslosengeld bezogen hat, muss jetzt nicht mehr den Leistungsnachweis der Arbeitsagentur abwarten, um seine Steuererklärung abzugeben. Die Agentur für Arbeit meldet die Leistungsdaten für das vergangene Jahr auf elektronischem Wege direkt an das Finanzamt. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der Agentur die Steuer-Identifikationsnummer bekannt ist.
Dazu Herbert Niebel, Teamleiter des Leistungsbereichs in Bad Hersfeld: “Seit 2007 müssen Antragsteller in den Anträgen die Identifikationsnummer angeben und bei der Antragsabgabe durch die Vorlage der Lohnsteuerkarte nachweisen. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen – beispielsweise wenn noch keine Steuer-Identifikationsnummer vergeben wurde – ist die direkte Meldung nicht möglich.
Nur dann muss der Kunde eine Kopie des Leistungsnachweises, den im Übrigen alle Leistungsempfänger Ende Februar unaufgefordert erhalten, nachreichen. Darauf weisen wir im Schreiben aber ausdrücklich hin. Ist die Meldung direkt an das Finanzamt erfolgt, enthält der Leistungsnachweis eine entsprechende Transferticketnummer.” Auch wenn die Bescheinigung somit für die Steuererklärung entbehrlich ist, empfiehlt Niebel, den Leistungsnachweis sorgfältig aufzubewahren.
Er wird später für den Rentenantrag benötigt. Der Teamleiter weist darauf hin, dass Zweitschriften nur in einem begrenzten zeitlichen Rahmen ausgestellt werden können, da die erforderlichen Kundendaten aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nach wenigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden. Ein Nachweis der Arbeitslosigkeit durch die Arbeitsagentur sei dann nicht mehr möglich. Nach Angaben der Arbeitsagentur werden die Leistungsnachweise künftig nur noch am Anfang des Folgejahres und somit nicht mehr sofort nach dem Ende des jeweiligen Leistungsbezuges erstellt.