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KAB begrüßt Vorstoß der Fuldaer CDU: “Handel zeigt Ignoranz gegenüber grundgesetzlichen Regelungen”

091229_KABFulda/Kassel. Als Start eines positiven Denkansatzes wertet die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda den Vorstoß der CDU Fulda, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage in Fulda auf drei im Jahr zu reduzieren. „Es ist schön, dass sich nun endlich auch christlich orientierte Politiker gegen den Konsumwahn wenden, gegen den sich viele GRÜNE und Sozialdemokraten gerade in Fulda schon seit geraumer Zeit immer wieder ausgesprochen haben“ so KAB Diözesansekretär Michael Schmitt „aber selbst diese sind nicht nur nach unserem christ-sozialen wie auch wertorientierten Denken, sondern auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zuviel“.

Ein äußerst bedenkliches Rechtsempfinden sieht der KAB Diözesansekretär in verschiedenen Äußerungen von Vertretern und Vertreterinnen des Handels. „Wenn aus diesen Reihen betont wird, das ´der Kunde` über die Ladenöffnung am Sonntag abgestimmt habe, ist zu fragen, wie hoch das Grundgesetz bei diesen Menschen noch im Kurs steht“ zeigt sich Schmitt empört und verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 1. Dezember. Darin hatte dieses grundsätzlich festgestellt, dass der bloße Wunsch einiger Verbraucher auf „Shopping am Sonntag“ wie auch die Argumentation mit höheren Umsätzen seitens des Handels nachrangig gegenüber dem Schutz von Sonn- und Feiertagen zu bewerten sind. Dieser besondere im Grundgesetz verankerte Schutz der Sonn- und Feiertage ist nicht abstimmbar. Außerdem bliebe der der Handel seither jeden Beweis schuldig, dass eine Bevölkerungsmehrheit für verkaufsoffene Sonntage eintritt. Noch nie seien Umsatzzahlen geschweige Geschäftsergebnisse veröffentlicht worden, aus denen hervorgeht, dass verkaufsoffene Sonn- und Feiertage ein mehr an Gewinn für den Handel bringen. „Für wie dumm verkaufen diese ´Händlervertreter` die Bevölkerung, wenn sie ständig nur von gefühlten Umsatzsteigerungen reden, aber mit keinem Wort erwähnen, dass diese Aktionen andererseits auch mit erheblichen Kosten verbunden sind“ so Schmitt.

Als fatale Fehlleistung bezeichnet Schmitt den immerwährenden Versuch der Verantwortlichen in Handel und Kommunalpolitik, das hessische Ladenöffnungsgesetz dahingehende auszulegen, dass vier Sonntage seitens der Kommunen grundsätzlich zu genehmigen seien. „Wer lesen kann ist klar im Vorteil“ verweist Schmitt auf das Gesetz und zitiert „die Gemeinden sind aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben“. Damit müssen sich auch der Magistrat der Stadt Fulda wie auch die Verantwortlichen in Kassel die Frage gefallen lassen, ob die Verkaufsöffnung am 27. Dezember rechtens war, da weder Märkte, Messen oder örtliche Feste zu diesem Termin geplant waren oder stattfanden. (Michael Schmitt)

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