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KAB begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zum Sonntagsschutz

Fulda. Positiv sind die Reaktionen der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz. „Wir fühlen uns in unserem Engagement für den arbeitsfreien Sonntag bestätigt“ erklärt der Fuldaer KAB Diözesansekretär Michael Schmitt.

Die großen christlichen Kirchen hatten gegen die 10 verkaufsoffenen Sonntage in Berlin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Auslöser war insbesondere das Vorhaben alle vier Adventssonntage die Geschäfte zu öffnen.

In seinem heutigen (1.12.09) Urteil ist das Verfassungsgericht in Karlsruhe dem Ansinnen der Kirchen in einem Teil gefolgt. Das oberste deutsche Gericht bestätigt die besondere Schutzwürdigkeit des Sonntags und urteilt, dass die Ladenöffnung an vier Adventssonntagen gegen diesen verfassungsgemäßen Schutz verstößt. „Die klare Aussage zum Schutz der Adventssonntage, die Untersagung der Ladenöffnung an vier Sonntagen hintereinander wie auch die zeitliche Begrenzung der Ausnahmen auf 13.00 – 20.00 Uhr begrüßen wir als katholischer Sozialverband“ so Schmitt. Gerade auch mit der Begrenzung auf den Nachmittag habe das Verfassungsgericht die religiöse Dimension des Sonntags gestützt. Die üblichen Gottesdienstzeiten bleiben durch das Urteil geschützt.

Schmitt zeigte sich vor allem auch mit der Begründung des Urteils zufrieden. „Gesetzliche Schutzkonzepte müssen erkennbar die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben“, hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung betont. Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer genügten grundsätzlich nicht, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen.

„Bestärkt durch dieses Urteil werden wir die ´Sonntagsöffnungsszene´ in unserer Region weiterhin sehr kritisch verfolgen und weiterhin auf den Schutz des Sonntags aufmerksam machen“ so der KAB Diözesansekretär. Die KAB fühle sich in ihrer Meinung bestärkt, dass der verkaufsoffene Sonntag unmittelbar nach Weihnachten in Fulda gegen christliche Wertvorstellungen und Gefühle verstoße.

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