Brüssel. Aufgrund von mangelnder Zahlungsmoral in der EU geraten gerade in der Wirtschaftskrise eigentlich leistungsfähige Unternehmen oftmals in Schwierigkeiten. Die EU-Kommission hat daher, als Ergebnis des so genannten “Small Business Acts”, eine Verschärfung des Gesetzes zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgeschlagen, die jetzt in einer Anhörung im Europäischen Parlament diskutiert wurde.
“Die Kommissionsvorlage geht im Wesentlichen in die richtige Richtung. Bei der Anhörung ist aber deutlich geworden, dass noch einige offene Fragen geklärt und wichtige Punkte korrigiert werden müssen”, so Barbara Weiler, SPD-Europaabgeordnete und Berichterstatterin für dieses Dossier.
Der Vorschlag zielt unter anderem darauf ab, einen Anspruch auf Entschädigung für die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten einzuführen. Für öffentliche Stellen sieht die Kommission verpflichtend vor, die Zahlungsfristen auf 30 Tage europaweit anzugleichen und eine pauschale Sanktion von fünf Prozent des Rechnungsbetrages bei Überschreiten der Frist festzuschreiben.
Eine Ursache für Zahlungsverzug ist unter anderem, dass bisher keine wirksamen rechtlichen Gegenmaßnahmen für Gläubiger existierten. Ein häufiger Grund, warum ein Unternehmen davon absieht, Verzugszinsen geltend zu machen, ist beispielsweise die Sorge, den Kunden zu verlieren, gibt Barbara Weiler zu bedenken. “Sinnvoll könnte es daher sein, Auftraggeber mit guter und schlechter Zahlungsmoral zu veröffentlichen”, regte die Binnenmarktexpertin an. Wegen der Bedeutung der öffentlichen Krankenhäuser für die Daseinvorsorge und um eine Diskriminierung auszuschließen, denkt die Sozialdemokratin zudem über eine einheitliche Regelung für öffentliche und private Krankenhäuser nach.
Auf Grundlage der Debatte zur Anhörung wird Barbara Weiler einen Berichtsentwurf erarbeiten, über den der Binnenmarkt-Ausschuss voraussichtlich Anfang 2010 abstimmt.