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Unterhaltsansprüche – Ein Seminarangebot der Arbeitsagentur

091028_FrauenBad Hersfeld. Interessierte Frauen haben am 10. November in der Bad Hersfelder Arbeitsagentur die Möglichkeit an einem Workshop zum Thema Unterhaltsansprüche teilzunehmen. Gabriele Jancke, Fachanwältin für Familienrecht aus Wiesbaden informiert über das neue Unterhaltsrecht und beantwortet die Fragen der Teilnehmerinnen. „Die Neuregelung verfolgt drei Grundziele: Die Förderung des Kindeswohls, die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit nach der Ehe und eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Gewinner der Reform sind die Kinder. Ihre finanzielle Absicherung steht über allem. Der Partner, der die Kinder betreut, erhält nach der Scheidung generell nur noch drei Jahre Unterhalt vom Ex (Ausnahmen sind möglich). In der Regel sind Frauen diejenigen, die betreuen. Sie müssen sich nach Ablauf der drei Jahre folglich um ihre eigene Absicherung kümmern, also möglichst Einkommen erzielen. Ich sehe deshalb die Notwendigkeit, Frauen umfassend zu informieren und sie beim Einstieg oder Wiedereinstieg in den Beruf zu unterstützen“, erklärt Nadine Kunze, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld.

Gabriele Jancke wird besonders auf die Höhe des Unterhalts nach der Trennung, die Dauer von Unterhaltszahlungen und Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf die Einkommenssituation im Alter eingehen. Das Seminar findet von 9 bis 12 Uhr im Gruppenraum des Berufsinformationszentrums der Arbeitsagentur (Vitalisstr. 1) statt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung erforderlich. Mitveranstalter des Workshops ist das Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e.V.

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