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Schutz von Wespen, Hummeln, Wildbienen und Hornissen

090921_WespeFulda. Hummeln, Wildbienen, Hornissen und einige Wespenarten unterliegen dem besonderen Schutz des Hessischen Naturschutzgesetzes. Sie erfüllen im Kreislauf der Natur wesentliche, unverzichtbare Funktionen zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt; mit ihrer Bestäubungsleistung tragen sie ganz erheblich zur Ernährung des Menschen bei. Im Bereich von Wohngebäuden und Gärten kann es jedoch im Zusammenleben mit diesen Tierarten zu Konflikten kommen. Ursache für solche Konflikte ist eine in den meisten Fällen völlig unbegründete Angst, die auf einer mangelnden Kenntnis der Tiere und ihres Verhaltens beruht.

In vielen Fällen ist es möglich, durch sachgerechte Information sowie einfache praktische Maßnahmen Ängste und Konflikte abzubauen. Um dem steigenden Beratungsbedarf gerecht zu werden, gibt es seit einigen Jahren ein von den unteren Naturschutzbehörden des Landkreises und der Stadt Fulda zusammen mit dem Naturschutzbund (NABU) eingerichtetes Beraternetz. Engagierte NABU-Mitglieder beraten Bürger ehrenamtlich, telefonisch und kostenlos. Für Ortsbesuche oder konkrete Maßnahmen ist mit den Beratern eine angemessene Aufwandsentschädigung zu vereinbaren. Eine Auflistung der örtlichen Berater kann im Internet unter http://www.landkreis-fulda/Natur/Naturschutzrechtliche Fragen.de aufgerufen werden.

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