Fulda. Um Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden. Darauf weist die Arbeitsagentur Fulda hin. Die Verpflichtung zur Meldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines – befristeten oder unbefristeten – Beschäftigungsverhältnisses. Beträgt der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeits- oder überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses weniger als die Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Arbeitsagentur weist auf rechtzeitige Meldepflicht der Arbeitslosigkeit hin
Besondere Verantwortung kommt hierbei den Arbeitgebern zu. Sie sollten die frühzeitige Arbeitssuche ihres Mitarbeiters unterstützen, indem sie sie rechtzeitig über die Verpflichtung der unverzüglichen Meldung bei der Agentur aufklären. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Personen in einer betrieblichen Ausbildung. „Auch hier empfehlen wir den Auszubildenden jedoch, sich rechtzeitig zu melden“, rät Waldemar Dombrowski, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur, „Die besten Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz ergeben sich noch immer aus einer bestehenden Beschäftigung heraus. Im Idealfall gelingt es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nahtlos wieder eine neue Beschäftigung aufzunehmen.“
Die Meldung kann telefonisch abgegeben werden, und zwar von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der Service-Rufnummer für Arbeitnehmer 01801 – 555 111 (3,9 Cent aus dem Festnetz der dt. Telekom).