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Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

Vogelsbergkreis. Mit Erlass vom 22. Januar 2009 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass für den Tierhalter weiterhin die Verpflichtung besteht, seinen Tierbestand an Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit Typ 8 impfen zu lassen.

Impfungen bis Ende September

Die Impfung der Rinder beginnt am 3. Februar und sollte spätestens am 30. September 2009 abgeschlossen sein. Rinder erhalten im Rahmen der Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 4 Wochen und müssen nach Angaben des Impfstoffherstellers jährlich nachgeimpft werden. Weiderinder sind möglichst vor Weideauftrieb im Stall zu impfen.

Die Impfung der Schafe und Ziegen beginnt – unter Berücksichtigung der Ablammperiode – am 2. März und sollte bis spätestens 30. Juni 2009 abgeschlossen sein. Schafe erhalten im Rahmen der Grundimmunisierung eine Impfung und müssen jährlich nachgeimpft werden. Ziegen erhalten genau wie die Rinder im Rahmen der Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 4 Wochen und eine jährliche Nachimpfung. Ziegen, die 2008 nur einer einfachen Grundimmunisierung unterzogen wurden, müssen in diesem Jahr nur eine Wiederholungsimpfung erhalten. Für die Durchführung der Impfungen müssen die Tierhalter ihren Hoftierarzt beauftragen.

Allen beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldeten Betrieben geht in den nächsten Tagen ein Schreiben zu, in dem weitere Einzelheiten zur Impfung der Tiere mitgeteilt werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AVV Lauterbach montags bis freitags während der Dienstzeiten unter 06641 / 91168-0 gerne zur Verfügung.

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