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Bauliche Hindernisse für Menschen mit Behinderungen beseitigen

Fulda. Das Land Hessen stellt für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2009 Fördermittel bereit, damit diese eine angemessene Wohnraumversorgung erhalten. Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Es wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmen unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Kostenzuschüssen besteht nicht. Die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur angemessenen Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen kann im Einzelfall durch zinsgünstige Darlehen unterstützt werden.

Anmeldeschluss für Förderanträge ist der 30. März 2009. Die genauen Förderrichtlinien sowie die Anmeldungsvordrucke können für Antragsteller im Landkreis Fulda, beim Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung, (Herrn Möller), Tel. 0661/6006-322, angefordert werden.

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