Fulda. Zum 01. Januar 2009 tritt das im vergangenen Jahr verabschiedete neue Personenstandsgesetz, das die Arbeit der Standesämter regelt, in Kraft. Dann heißt es Abschied nehmen vom gewohnten Aussehen und den Bezeichnungen der bisher ausgestellten standesamtlichen Urkunden. Allen vom Standesamt ausgestellten Urkunden hat der Gesetzgeber ein moderneres Aussehen verpasst und sie mit einem großflächigen Bundesadler versehen. Außerdem wurden einige Bezeichnungen der Urkunden verändert. So werden zum Beispiel zukünftig anstelle von Heiratsurkunden Eheurkunden ausgestellt und die bisherige Abstammungsurkunde wird durch die Geburtsurkunde ersetzt.
Aufs Notwendige reduziert
Neben den optischen Veränderungen und den geänderten Bezeichnungen hat der Gesetzgeber den Urkunden auch eine „Schlankheitskur“ verpasst und die zu beurkundenden Daten und die Angaben in den Urkunden auf das Notwendige reduziert, informiert Fuldas Verwaltungschef Gerhard Möller. So werden zukünftig zum Beispiel keine Berufe und akademischen Grade mehr beurkundet und auch nicht mehr mit in die standesamtlichen Urkunden aufgenommen.
Standesamt
Da der Gesetzgeber auch die Behördenbezeichnung geändert hat, sind die Briefbögen und Siegel der Standesbeamten auch nicht mehr mit der Bezeichnung „Der Standesbeamte“ versehen, sondern enthalten nur noch die Angabe „Standesamt“. Dafür hat der Gesetzgeber namentlich anerkannt, dass es weibliche Standesbeamte gibt, die auch bisher schon „Standesbeamtinnen“ waren. Es war ihnen aber bisher verwehrt, diese Bezeichnung zu benutzen. Auch sie waren bisher „Der Standesbeamte“. Ab Januar 2009 gibt es (rein nach dem Gesetz) endlich auch „Die Standesbeamtin“. Fuldas Bürgerbüroleiterin Erika Glückler und Frauenbeauftragte Hildegard Hast begrüßten die Entscheidung. Die bisher von den Standesbeamten ausgestellten Urkunden bleiben auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterhin gültig.
Auf eine wichtige Änderung müssen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten aber noch einige Zeit warten. Der Gesetzgeber gibt vor, dass zukünftig die Beurkundung der Personenstandsangelegenheiten nicht mehr in Papierform in Personenstandsbüchern, sondern elektronisch erfolgt. Da die technischen Voraussetzungen aber noch nicht vorliegen, wird dies noch einige Zeit dauern. Der Gesetzgeber hat den Standesämtern deshalb eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2014 gewährt. Die Stadt Fulda plant die Umsetzung jedoch bereits für das Jahr 2010.
Voraussetzungen
An den Voraussetzungen, unter denen zum Beispiel eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen werden kann oder welche Namen nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder für ein neu geborenes Kind gewählt werden können, hat der Gesetzgeber mit dem neuen Personenstandsgesetz nichts geändert.