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Landrat Marx und Kreisbrandinspektor Rinke begrüßen Bundesratsvotum für die Feuerwehren

Vogelsbergkreis. “Was der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen hat, ist gut für die Sicherheit der Bevölkerung, gut für die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren und Rettungsdienste, stützt das Ehrenamt, berücksichtigt endlich die Belange des ländlichen Raums und entlastet die Haushalte der Städte und Gemeinden.” Landrat Rudolf Marx freut sich, dass sich eine pragmatische Lösung abzeichnet, die jüngere Feuerwehrleute in die Lage versetzen soll, mit dem Pkw-Führerschein (B) auch Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zu fahren. “Jetzt muss die Bundesregierung das alsbald umsetzen”, fordert der Vogelsberger Landrat.
Rudolf Marx, Kreisbrandinspektor Werner Rinke und der Kreisfeuerwehrverband begrüßen das Votum des Bundesrates für eine “sachgerechte Lösung in der Lkw-Führerscheinfrage” der Feuerwehrangehörigen. Die vor wenigen Tagen beschlossene Resolution fordert die Bundesregierung auf, von einer möglichen EU-Ausnahmeregelung umgehend Gebrauch zu machen. Ziel solle es sein, so Marx und Rinke in einer Presseerklärung, die Bundes-Fahrerlaubnisverordnung so zu ändern, dass Angehörige der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerks und der Rettungsdienste mit ihrem B-Klasse-Führerschein nicht nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, sondern bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren dürfen.

Ziel rückt in greifbare Nähe
Seit Jahren haben sich Landrat Marx, Kreisbrandinspektor Rinke – auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes – im Interesse der Hilfsdienste und der Städte und Gemeinden für diese pragmatische Lösung eingesetzt, die nun “in greifbare Nähe rückt”. Marx und Rinke hoffen, dass die Bundesregierung die mögliche Änderung der Fahrerlaubnisverordnung rasch umsetzt. Die Städte und Gemeinden müssten für die notwendige Nachschulung von Feuerwehrangehörigen erhebliche Kosten aufbringen. Dieser “unvernünftige Zustand” könne nun bald beendet werden. Marx und Rinke freuen sich sehr, dass der jahrelange Druck von Landräten, Bürgermeistern und Feuerwehrverbänden jetzt “endlich zu fruchten scheint”.

Hintergrund: Nach dem alten Führerscheinrecht konnte man mit dem Führerschein der Klasse 3 nicht nur Personenkraftwagen, sondern auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Der dem alten Führerschein der Klasse 3 entsprechende neue Führerschein der Klasse B berechtigt aber nur noch zum Fahren eines Fahrzeugs mit maximal 3,5 Tonnen. Die Klasse C-1 deckt den Bereich 3,5 bis 7,5 Tonnen ab.

Das Problem Nummer eins: die meisten Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge wiegen mehr als 3,5 Tonnen – so beträgt das DIN-Gewicht für neue Tragkraftspritzenfahrzeuge seit Neuestem vier Tonnen. Das Problem Nummer zwei: die jüngeren Feuerwehrleute haben einen Führerschein auf dem B und nicht 3 draufsteht. Also müssen die Städte und Gemeinden die Kosten für die Nachschulung bezahlen, damit die Feuerwehrleute dann mit dem C-1 die mehr als 3,5 Tonnen wiegenden Einsatzfahrzeuge fahren können. Mit der angestrebten Neuregelung könnten die Inhaber der Klasse B dann Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen und damit die meisten Einsatzfahrzeuge fahren, ohne dass eine Nachschulung auf den C-1 notwendig wäre.

Eine Richtlinie des Europäischen Parlaments ermöglicht den Mitgliedsstaaten Sonderregelungen für die Streitkräfte und den Katastrophenschutz. Diese Richtlinie möchte der Bundesrat nun auf alle Hilfs- und Rettungsdienste übertragen sehen und bittet die Bundesregierung hierfür die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend zu ändern.

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