Vogelsbergkreis. Die Fahrerlaubnisbehörde des Vogelsbergkreises weist darauf hin, dass ab dem 29. Oktober Führerscheinanträgen ein Foto beizufügen ist, das den Vorgaben der Passverordnung entspricht. Gemeint ist hiermit ein sogenanntes biometrisches Foto, so wie es bereits seit längerem für den Reisepass erforderlich ist.
Ein solches Foto ist dann auch bei Beantragung eines internationalen Führerscheins notwendig. Ursächlich hierfür ist die zum 29. Oktober mit zahlreichen Neuerungen in Kraft tretende Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wichtig: Alte Führerscheine sind hiervon nicht betroffen.