Fulda. Das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) ersetzt bereits seit der Schlechtwetterzeit 2006/2007 das bisher bekannte System der Winterbauförderung. Ziel ist es, Arbeitnehmer bei saisonalem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb durchgehend zu beschäftigen. Dabei kann es sich um witterungsbedingten Arbeitsausfall und um wirtschaftliche Ursachen (Auftragsmangel) handeln.
Wie die Agentur für Arbeit Fulda mitteilt, wird in Betrieben des Bauhauptgewerbes, Dachdeckerhandwerks und des Garten -,Landschafts- und Sportplatzbaus das Saison-Kug in der Schlechtwetterzeit vom 01. Dezember 2007 bis 31. März 2008 gezahlt. Anspruch haben versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die sich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinden und sofern diese keine Arbeitszeitguthaben aufweisen.
Die Höhe des Saison-Kug entspricht der des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes. Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind i. S. des Einkommensteuergesetzes haben, erhalten 67 Prozent, alle anderen Arbeitnehmer 60% des um die pauschalierten
Abzüge geminderten ausgefallenen Arbeitsentgeltes. Arbeitgeber leisten für 80% des ausgefallenen Entgelts Beiträge zur Sozialversicherung (SV-Erstattung).
Das Saison-Kug wird aus den Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Es ist für die Baubetriebe kostenneutral. Durch den Verzicht auf eine Kündigung entfällt für Betriebe das Risiko, dass einge arbeitete Arbeitskräfte im Frühjahr nicht mehr zur Verfügung stehen. Die betroffenen Arbeitnehmer werden also nicht arbeitslos und können vom Arbeitgeber in den Wintermonaten flexibel eingesetzt werden.
Gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes erhalten zusätzlich noch folgende
ergänzende Leistungen.
• das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) in Höhe von 1 Euro für in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar geleisteten Arbeitsstunden
• Zuschuss-Wintergeld (ZWG) in Höhe von 2,50 Euro je ausgefallener Ar-beitsstunde im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März, wenn die Inan-spruchnahme des Saison-Kug durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden werden kann
Die ergänzenden Leistungen (MWG, ZWG und SV-Erstattung) finanzieren sich durch eine Winterbeschäftigungsumlage. Seit Mai 2006 sind auch die Arbeitneh-mer an der Umlage beteiligt.
In den Betrieben des Gerüstbaus sind für die Zeit vom 01.11.2007 bis 31.03.2008 die Fördervoraussetzungen der bisherigen Regelung weiterhin maßgebend. Die Antragsunterlagen werden im November 2007 an alle erfassten Baubetriebe des Agenturbezirkes Fulda versandt.
Die Agentur für Arbeit Fulda bietet bei Bedarf Einzelberatungen in den Betrieben des Baugewerbes an.
Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Fulda ist Herr Häuser (Tel. 0661/17-393 oder Anfragen per E-Mail an fulda.arbeitgeber-traeger@arbeitsagentur.de)Â
Sollten die Auswirkungen des Saison-Kug seit der Einführung ab 01.11.2006 positiv verlaufen, besteht laut Agentur für Arbeit Fulda die Möglichkeit, das Fördersystem erstmalig zum Winter 2008/2009 neben dem Baugewerbe auch auf weitere Branchen auszuweiten. Dazu bedarf es jedoch eines Gesetzgebungsverfahrens und der Einigung der maßgeblichen Tarifvertragsparteien.
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