Hünfeld. Hünfelds Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel begrüßt die geplanten Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Pflegeeltern im Rahmen der Tagespflege. Damit würden verlässliche Rahmenbedingungen für Tagespflegeväter und -mütter geschaffen.
Die Tagespflege gewinne im Zuge der Kinderbetreuung zunehmend an Bedeutung. Deshalb habe sich die St. Elisabeth-Stiftung dazu entschlossen, teilte der Hünfelder Bürgermeister mit, die Unterbringung von bis zu Dreijährigen bei Tagesmüttern und Tagesvätern bis zu einer maximalen Zeit von 30 Stunden pro Woche mit 1,25 Euro je Stunde zu fördern. Dies entspreche der Höhe der finanziellen Beteiligung der Stadt bei einer Unterbringung von Kindern in Gärten oder Krippen.
In einem Gespräch mit den in Hünfeld aktiven Tagesmüttern und -vätern hat es sich ergeben, dass für viele Eltern diese Form der Kinderbetreuung häufig bei Eltern an finanzielle Grenzen stößt, insbesondere dann, wenn die Eltern über den Regelsätzen der Sozialhilfe bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen und damit keine anderen finanziellen Hilfen erhalten können.
Durch die geplante Neuregelung des Bundesfinanzministeriums ab 2008 bestand die Gefahr, dass die Unterbringung bei Tagespflegepersonen steuerlich als Erwerbstätigkeit behandelt werden sollte und sich damit für die Eltern weiter verteuert hätte. Der hessische Finanzminister Karl-Heinz Weimar habe sich als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz allerdings dafür eingesetzt, dass Tagesmütter und Pflegeeltern künftig nicht schlechter gestellt werden sollten, als dies heute der Fall sei.
Es zeichne sich nun eine Regelung ab, wonach die vereinnahmten Pflegegelder in der Vollzeitpflege als steuerfreie Beihilfen zu behandeln sind. Eine Erwerbstätigkeit soll künftig erst bei der Annahme von mehr als sechs Kindern vorliegen. Damit trug das Bundesfinanzministerium den Anliegen der Finanzministerkonferenz in vollem Umfang Rechnung.
Die ursprünglich geplante Regelung, wonach ab 2008 von einer Erwerbstätigkeit ausgegangen werden sollte, sofern die Erziehungsbeiträge pro Jahr von Pflegehaushalt 24.000 € überstiegen, sei damit vom Tisch. Offen sei gegenwärtig im Bereich der Kindertagespflege noch die sozialversicherungsrechtliche Regelung. Aber auch hier prüfe gegenwärtig die Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Diese Entscheidung ist nach Ansicht von Hünfelds Bürgermeister Dr. Fennel auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Tagespflege im Bereich der Kinderbetreuung gerade in ländlichen Räumen zunehmend an Gewicht erhalten werde. Auch wenn im kommenden Jahr eine Kinderkrippe in Hünfeld eingerichtet werden solle, so würden viele Eltern nach wie vor auf eine dezentrale Versorgung durch Angebote von Tagesmüttern und Tagesvätern angewiesen sein.
Die jetzt begonnene Förderung durch die St. Elisabeth-Stiftung sei zunächst auf eine Jahr befristet. Bis dahin, so hofft Dr. Fennel, sei dann endlich eine gesetzliche Regelung getroffen, in welchem Umfang sich auch der Bund und das Land an der Tagespflege beteiligten. Dann müsse neu entschieden werden, in welchem Umfang diese Förderung weiterhin erforderlich sei.